In der Zahnmedizin helfen die Implantate in Form von so genannten
künstlichen Zahnwurzeln, auf denen dann, vergleichbar einer Krone,
ein Zahnaufbau erfolgt, letztendlich dabei, den Knochenabbau bei
Zahnlosigkeit zu verhindern, die Kaufunktion wieder aufzunehmen und
die Nahrung optimal für den Schluckvorgang zu zerkleinern. Ebenso
darf natürlich bei den heutigen Ansprüchen in unserer Gesellschaft
auch der ästhetische Aspekt nicht unerwähnt bleiben, für den die
Implantate z.B. bei einem einzelnen Frontzahnverlust sehr gute
Lösungsmöglichkeiten bieten können.
Die Entwicklung der Implantate im zahnmedizinischen Bereich hat
sich in den letzten Jahrzehnten trotz vieler Probleme als sehr
erfolgreich gezeigt. Viele Langzeitstudien über Implantationen
belegen, dass ihre Beschaffenheit sowie ihre Formen und ihre
Haltbarkeit verbessert worden sind. Der Laie kann sich ein
Zahnimplantat als eine künstliche Zahnwurzel vorstellen. In
Verbindung mit einem zahnkronenförmigen Aufbau oder anderen
prothetischen Konstruktionen kann ein individuelles künstliches
Gebiss in den Mundraum integriert werden. Die Möglichkeit eines
derartigen Zahnersatzes hat sich in der modernen Zahnmedizin
mittlerweile seinen festen Anwendungsbereich geschaffen. Implantate
eröffnen auf verschiedenste Art und Weise einen Weg der
Zahnlosigkeit bzw. einer herausnehmbaren Prothese zu entgehen.
Daher bringen immer mehr Zahnarzt-Praxen mittels
Informationsmaterial und Gesprächen dieses chirurgisch-prothetische
Sanierungskonzept des Gebisses den Patienten nahe. Zahnärztliche
Implantate bestehen aus Titan oder Keramik und werden auf dem Markt
in verschiedenen Formen und mit verschiedenen Beschichtungen
angeboten. Bei ausreichendem Knochenzustand des Ober- oder
Unterkiefers werden sie in den Knochen eingebracht und sind bei
einer problemlosen Einheilungsphase spätestens nach sechs Monaten
endgültig inkorporiert. Einer normalen Kaubelastung steht danach
nichts mehr im Wege.
Die einzelnen Implantate können mit Einzelkronen, Kronenblöcken
bzw. Brückenkonstruktionen versehen werden oder als Anker für
Prothesen dienen. Sie befriedigen nicht nur höchste ästhetische
Ansprüche im Bereich des Zahnersatzes, sondern bedingen vor allem
bei drohender oder vorhandener Zahnlosigkeit eine bedeutsame
Steigerung des Kaukomforts und vor allem des allgemeinen
Wohlbefindens.
Eine Gewährleistung für das Einwachsen der Implantate gibt es
nicht, aber die Erfolgsquote ist in den vergangenen Jahren z.T. mit
95% bereits sehr gestiegen.
Die Zahnpflege der gesamten implantierten Konstruktion stellt für
den Patienten nach ausführlicher zahnärztlicher Einweisung kein
größeres Problem dar, aber eine regelmäßige professionelle
Zahnreinigung – in der Regel alle drei Monate – ist unbedingt
erforderlich!
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Implantatversorgung
Das Wort Implantation, welches sich von dem lateinischen "implantare" = einpflanzen ableitet, meint in zahnmedizinischer Hinsicht das Einbringen von chemisch stabilen, künstlichen Materialien in den menschlichen Körper.

Gegenanzeigen, Kontraindikationen
Wichtig für die Implantation ist ein Abwägen der Erfolgsaussichten.
Die Vorgehensweise, die Art und die Anzahl der Implantatversorgung
bedarf einer genauen Untersuchung und Planung. So gelten
allgemeinmedizinische Faktoren, wie zum Beispiel ausgeprägte
Stoffwechselerkrankungen, Leber-, Nieren- und Knochenleiden, Blut-
bzw. Risikoerkrankungen im Allgemeinen, als Gegenanzeigen für
oralchirurgische Eingriffe dieser Art. Studien haben gezeigt, dass
die Zahl der Implantatmisserfolge bei Rauchern doppelt so hoch ist,
wie bei Nichtrauchern. Nikotin-, Alkohol- und Drogenmissbrauch
sprechen gegen die Durchführung einer Implantation. Auch muss die
Geschicklichkeit des Patienten für die später anfallenden
besonderen Mundhygienemaßnahmen sichergestellt sein. Während einer
akuten Infektionskrankheit, kurz nach einer erfolgten
Strahlentherapie, während der Schwangerschaft, sowie der Stillzeit
sollte vor einer Zahnimplantation Abstand genommen werden.
Neben den allgemeinen Kontraindikationen obliegt es dem Zahnarzt,
auch den Mundraum exakt zu inspizieren, um sich dort ergebene
Probleme im Voraus zu bedenken. Eine Mundtrockenheit, pathologische
Schleimhaut- oder Knochenverhältnisse, eine zu große Zunge,
ungünstige Kiefer- und Bissverhältnisse sowie krankhafte
Kaubewegungen können gegen das Einbringen von Implantaten sprechen.
Ebenfalls muss eine ausreichende Knochendicke gewährleistet sein,
um die Implantate überhaupt in den Kieferknochen setzen zu können.
Ist kein ausreichendes Knochenbett vorhanden, besteht noch die
Möglichkeit, dieses durch eine chirurgische Voroperation zu
schaffen. Bei diesen so genannten "Knochenaugmentationen" wird im
Oberkiefer Knochen in die Kieferhöhle eingebracht bzw. dem
Unterkiefer Knochen aufgelagert.

Fehlender Einzelzahn
Ein Zahn und seine Wurzel fehlen. Ein Zahnimplantat und eine
Keramikkrone stellen den besten permanenten Ersatz dar.

Mehrere fehlende Zähne
Drei Zähne und ihre Wurzeln fehlen. Eine an Zahnimplantaten
verankerte festsitzende Brücke sorgt für optimale Stabilität.

Vollständig zahnloser Kiefer
Alle Zähne und ihre Wurzeln im Unterkiefer fehlen. Die
Zahnimplantate bieten ausreichend Stabilität, um eine vollständige
festsitzende Brücke zu halten.
Die Suprakonstruktion
Unter dem Begriff Suprakonstruktion versteht man den Aufbau, der
auf das Implantat aufgelagert wird. Der Laie muss sich bildlich
diese beiden Komponenten als künstliche Zahnwurzel und deren
künstliche Zahnkrone vorstellen. Mehrere Schrauben und Fassungen
greifen ineinander und ermöglichen die individuelle Gestaltung des
Zahnersatzes. Einzelne Zahnlücken können mit einem so genannten
Einzelzahnimplantat versorgt werden; begrenzte Lücken bzw.
verkürzte Zahnreihen mit zwei oder mehreren Implantaten. Als
Suprakonstruktion ist im Anschluss eine prothetische Arbeit mit
Kronen oder Brücken, dem so genannten festsitzenden Zahnersatz,
möglich. Eine solche ist, vor allem aus Gründen des
Selbstwertgefühls, stets komfortabler und erstrebenswerter als ein
herausnehmbarer Zahnersatz.
Bei einem stark reduzierten Restgebiss oder bei einem zahnlosen
Kiefer kommt eine kombiniert festsitzende und herausnehmbare
Suprakonstruktion zur Anwendung. Das bedeutet, dass die Implantate
mit über der Schleimhaut liegenden Stegen oder Kappen versehen
werden, über die eine Prothese eingegliedert werden kann. Im
Besonderen bietet eine solche Konstruktion für Patienten mit
unbezahntem Unterkiefer einen erlösenden Kaukomfort, da
Totalprothesen des Unterkiefers oftmals keinen Halt auf dem
reduzierten Kieferkamm finden und Druckschmerzen verursachen
können.
Die individuelle Gestaltung des Zahnersatzes in Bezug auf die
Bisshöhe, die Zahngröße, die Zahnform und die Zahnfarbe zeigt sich
bezüglich ihrer Entfaltungsmöglichkeiten nur dahingehend begrenzt,
dass die optimale Belastung der Implantate und die Funktionalität
des Kausystems stets Zielsetzung Nummer eins bleiben muss. Im
Rahmen einer professionellen Anfertigung können trotz allem höchste
ästhetische Ansprüche befriedigt werden.
Klinischer Ablauf
Die Versorgung mit Implantaten kann sowohl von Zahnärzten, als auch
in Zusammenarbeit mit Kieferchirurgen/Oralchirugen durchgeführt
werden.
Nach einer Abformung der Kiefer werden diese für die Planung der
Lokalisation der Implantate, sowie für die Planung der Platzierung
der Suprakonstruktion vermessen. Eine konservative Sanierung des
Restgebisses sollte im Vorfeld erfolgen, um eine Kariesfreiheit und
einen Parodontitisausschluss zu gewährleisten. Heutige Erkenntnisse
fordern nach Extraktionen eine Wartezeit von drei Monaten bis zum
Tag der Implantation einzuhalten, um laut Studien eine
Verknöcherung des entstandenen Knochenfachs zu gewährleisten.
Alternativ besteht die Möglichkeit, z.B. bei frischem Zahnverlust,
eine Sofortimplantation durchzuführen. Mehrheitlich wird allerdings
laut Studien eine Spätimplantation bevorzugt. Bei dieser werden mit
Hilfe von Röntgenbildern und einer speziell angefertigten
Bohrschablone die Implantate in den regenerierten Knochen
eingebracht. Die Schleimhaut wird dicht über der Bohrung vernäht.
Nach wiederum drei Monaten werden die künstlichen Zahnwurzeln
freigelegt, in Bezug auf ihr Einheilen kontrolliert und mit so
genannten Mundschleimhautformer versehen. Das Zahnfleisch wächst
harmonisch um diese Schrauben herum.
Die Anfertigung der Suprakonstruktion verhält sich im Ablauf so,
wie die Herstellung von entsprechenden zahngetragenen Kronen und
Brücken bzw. Prothesen. Hinzu kommt ausschließlich die filigrane
Arbeit der Verschraubungen, die bei jeder Abformung oder Einprobe
ständig erfolgen muss, um die Implantatposition auf die
zahntechnischen Modelle zu übertragen und die Passgenauigkeit der
fertigen Arbeit zu gewährleisten. Ohne die Professionalität von
Zahnarzt und zahntechnischem Labor ist dem Anspruch an eine solche
qualitativ hochwertige Versorgung schwerlich Genüge zu tragen.
Haltbarkeit
Die fertige chirurgische, zahnärztliche und zahntechnische Arbeit
im Munde des Patienten ist ein lohnenswerter, zukunftsorientierter
Zahnersatz für mehrere Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. Über 90% der
Implantate heilen in den Kieferknochen binnen der ersten sechs
Monate nach Implantation ein und können dort viele Jahre
verbleiben; vorausgesetzt jedoch, dass der Patient mit der Zeit
keine allgemeinen Knochenerkrankungen entwickelt oder andere vorher
nicht zu erahnende Einflussfaktoren, wie z.B. Tumore, Unfälle
auftreten. Langzeitstudien belegen Inkorporationen von Implantaten
über 15, 20 und mehr Jahre, wobei die künstliche Zahnwurzel stets
belastbar und prothetisch verwendbar bleibt.
Die Suprakonstruktion bedarf einer täglichen Mundpflege des
Patienten und halbjährlich einer professionellen Zahnreinigung
durch den Zahnarzt wie die natürlichen Zähne im Allgemeinen auch.
Die Haltbarkeit der zahntechnischen Arbeit ist abhängig von der
Pflege. Sollte sich die Mundsituation verändern, d.h. dass eigene
Zähne z.B. im Laufe der Zeit entfernt werden müssen, stellt das
Verwenden der Implantate für die neue Gebissrekonstruktion kein
Problem dar. Die alte prothetische Arbeit wird entfernt und
entsprechend der aktuellen Situation im Mundraum, wird ein
passender Zahnersatz auf den ersten Implantaten, sowie ggf.
kombiniert auf weiteren gesetzten Implantaten angefertigt. Die
Gewährleistung bezüglich der Haltbarkeit des Zahnersatzes beginnt
dann von neuem.